Schulbegleiter stehen Behinderten im Alltag bei – eine fachliche Qualifikation wird dafür nicht abverlangt. Auch arbeitsrechtlich sind die Helfer selten abgesichert.

Harald R. ist Schulbegleiter. Besser gesagt er war Schulbegleiter. In einem Thüringer Dorf betreute er einen behinderten Jugendlichen. Er brachte ihn zur Schule, half ihm dort durch den Lernalltag, stand ihm auf dem Schulweg oder bei Freizeitaktivitäten bei. Bis es zu Unstimmigkeiten mit den Eltern kam. Weil die den Integrationshelfer schließlich ablehnten, musste R. gehen. Mit der Bindung an den Jungen verlor er auch den Job. Schulbegleiter gibt es vermehrt, seit 2009 in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft trat. Danach sind die Vertragsstaaten gehalten, alle erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können (Artikel 7). Außerdem erkennen die Unterzeichner das lebenslange Recht auf Bildung und integratives Lernen für Menschen mit Behinderungen an (Artikel 24). Übersetzt heißt das: Behinderte sollen – wenn möglich – an normalen Schulen mit anderen Kindern unterrichtet werden. Schulbegleiter helfen ihnen dabei über Handicaps und Nachteile hinweg. Eine fachliche Qualifikation müssen Sie dafür aber bislang nicht nachweisen. Und auch arbeitsrechtlich sind sie kaum abgesichert. Bevor er den Job über persönliche Kontakte bekam, war Harald R. arbeitslos. Nun ist er es wieder.

Behinderte haben ein Recht auf normalen Unterricht

Statt von Integration spricht man auch in Thüringen mittlerweile von Inklusion. Gemeint ist das für alle Kinder und Jugendliche geltende Recht auf Bildung und soziale Partizipation – unabhängig davon unter welchen Vorraussetzungen oder Bedingungen sie aufwachsen. Mitte vergangenen Jahres legte das Thüringer Kultusministerium den „Entwicklungsplan Inklusion zu Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) bis 2020" vor. Enthalten sind neben regionalen Entwicklungsstrategien viele Maßnahmen und Aufgaben, die die Landesregierung umsetzen will. Diese betreffen die Kontrolle von Kindereinrichtungen und Schulen auf Ihre Eignung für Behinderte ebenso wie konkrete Fördermaßnahmen bei körperlichen, geistigen oder sprachlichen Beeinträchtigungen. Handlungsbedarf sieht der Entwicklungsplan auch bei den Schulbegleitern. 270 derartige Helfer zählte das Kultusministerium bei der letzten landesweiten Erhebung vor vier Jahren, inzwischen dürften es mehr sein. Für deren Einsatz und Befähigung bedürfe es kurzfristiger fachlicher Empfehlungen. Welcher, sagt der Landesplan nicht. Beschäftigt werden die Integrationshelfer von Schulen oder freien Trägern. Das Geld kommt je nach Art der Behinderung und Ausmaß entweder vom Sozialamt oder Jugendamt. Auch Eltern können über das sogenannte persönliche Budget selbstständig Schulbegleiter für ihre Kinder organisieren. „Beim persönlichen Budget wird dem Antragssteller anstelle der üblicherweise bewilligten Sachleistung „Schulbegleitung" das Geld gewährt, das für die Beschäftigung eines Schulbegleiters notwendig ist. Dieses Geld kann zweckgebunden zur Unterstützung des Kindes eingesetzt werden", erläutert der Sprecher des Sozialverbandes Benedikt Dederichs.

Bislang keine Ausbildung für Schulbegleiter

In der Praxis bedeute dies, dass Eltern die Leistung eines Schulbegleiters selbstständig einkaufen und bezahlen – und gegebenenfalls wieder ablehnen können. Doch das ist nur eine der Unwegbarkeiten, mit der Schulbegleiter konfrontiert werden. „Aufgrund der vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten von Jugendamt und Sozialhilfeträger einerseits sowie der Kultusverwaltung andererseits werden die Betroffenen oft zwischen den Behörden hin und her geschickt. Verlässliche Finanzierungen fehlen, oft besteht Streit, wer die Kosten übernehmen muss", sagt Dederichs. Umstritten sind auch die berufsrechtlichen Anforderungen an Schulbegleiter. „Es gibt keinen anerkannten Beruf mit der Bezeichnung Schulbegleiter oder Integrationshelfer und somit auch keine spezielle Berufsausbildung", so Dederichs weiter. Der Sprecher der Thüringer Arbeitswohlfahrt, Dirk Gersdorf, bestätigt: „Es gibt keine rechtliche Festschreibung des Begriffes Schulbegleiter." Das Problem ist so alt wie das Thema Inklusion selbst. Unter der Überschrift „Schulbegleitung in Thüringen – Inklusion braucht Professionalität" richtete die Grünen-Politikerin Astrid Rothe Beinlich 2010 im Landtag eine kleine Anfrage an das Kultusministerium. Während das Ministerium seinerzeit in der Antwort noch darauf verwies, „dass sowohl die Sozialhilfe als auch die Jugendhilfe einen „Schulbegleiter" mit umfassenden Tätigkeitsauftrag nicht kennen", fordert der Landesentwicklungsplan zur Inklusion nun immerhin Helfer, die „dem Fachkräfteangebot der Jugendhilfe entsprechen" müssen. Möglicherweise aber bedürfe es einer solchen Forderung gar nicht mehr – wenn denn das Land das Modellprojekt QuaSi weiter unterstützt hätte. Das Kürzel QuaSi stand für „Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische Integration in Thüringen" und startete 2009 als Initiative vieler beteiligter Verbände und Einrichtungen. Angesiedelt beim Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) und wissenschaftlich begleitet von der Fachhochschule Erfurt, wurde ein Curriculum mit verbindlichen fachlichen Richtlinien zu pädagogischen und pflegerischen Fähigkeiten, Kommunikation und Selbstverständnis der Integrationshelfer erarbeitet und auch bereits in ersten Ausbildungsgängen angewandt.

Modellprojekt QuaSi wurde eingestellt

Zwischenberichte zogen seinerzeit ein vielversprechendes Fazit. Teilnehmer mehrerer Qualifizierungs-Lehrgänge bewerten ihre Lernerfolge als „sehr positiv", zudem habe das Projekt große regionale und überregionale Resonanz gefunden. Doch schon 2012, also nach nur drei Jahren, war wieder Schluss, unter anderem weil das Land seine Förderungen mit Komplementärmitteln zu Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds strich. Geblieben ist die QuaSi-Internetseite, auf der man bis heute nachlesen kann, was möglich wäre, wenn. Betroffene Eltern können sich hier zwar noch den QuaSi-Elternratgeber herunterladen. Besagtes Curriculum liegt seit zwei Jahren vergessen beim IBS in der Schublade. „Leider konnten wir uns mit der Qualifizierung nach einheitlichen Qualitätsstandards nicht durchsetzen" sagt IBS-Chefin Steffi Lange dazu. Über mögliche Gründe möchte die Fachfrau nicht spekulieren. So kann dann auch in Thüringen weiter jeder Schulbegleiter werden, wer sich für geeignet hält oder einen Träger findet. Das Arbeitsspektrum reicht vom arbeitslosen Handwerker über Freiwillige im sozialen Jahr bis zu Pädagogen oder Pflegekräften. Bei der Awo in Thüringen sind aktuell 21 Schulbegleiter in den Regionen Erfurt, Sonneberg, Hildburghausen und im Südharz tätig. Zu deren Anstellungsverhältnis sagt Awo-Sprecher Dirk Gersdorf: „Bei uns unterschreiben die Schulbegleiter einen Arbeitsvertrag. Der Vertrag ist an die jeweilige Schulbegleitung – also an das Kind – gebunden. Endet eine Schulbegleitung, zum Beispiel auf Wunsch der Eltern oder des Schulbegleiters selbst, endet auch der Arbeitsvertrag." Übergangsregelungen oder Kündigungsfristen – Fehlanzeige. Das kostete letztlich auch Harald R. den Job.

Von Hanno Müller/Thüringer Allgemeine/05.07.2014

Das Glück, dazuzugehören

Menschen mit Behinderung fordern mehr Teilhabe am Arbeitsleben. Ist die deutsche Gesellschaft schon so weit? von Jeannette Otto

 

Zahlen sind für Flavio Kwiatkowski ein Graus. Im Unterricht ist er in Mathe nie mitgekommen. Sein Gedächtnis spielt ihm manchmal Streiche. Einen Schulabschluss hat er nicht geschafft. Die Kinder in der Evangelischen Kita Neu-Allermöhe im Osten von Hamburg stört das nicht. "Flavio!", rufen sie. "Flaaaaviooo!" Sie wollen, dass Flavio beim Mittagessen neben ihnen sitzt, dass er ihnen danach beim Zähneputzen hilft und später vielleicht eine Geschichte erzählt.

Dass Flavio trotz seiner starken Lernbehinderung einen Arbeitsplatz wie diesen finden würde, war für ihn lange nicht vorstellbar. Er hat vieles ausprobiert, Praktika gemacht, und immer dann, wenn er dachte, er könne zum Beispiel Tierpfleger oder Zweiradmechaniker werden, sah er, welche Voraussetzungen Bewerber brauchten, und wusste: "Das schaff ich nicht." Diverse Gutachter rieten ihm, sich einen Platz in einer Behindertenwerkstatt zu suchen.

 

Heute nennt sich Flavio "Kita-Helfer". Der 23-Jährige spricht langsam und findet nicht immer die richtigen Wörter, aber seine Augen fangen an zu lachen, als er von seiner Arbeit spricht. Wenn er "Routine" sagt, klingt das ein bisschen wie "Glück". Das Glück, dazuzugehören, jeden Morgen von schnatternden Kindern begrüßt zu werden und von Kollegen, die dankbar sind, dass er da ist, jeden Tag, siebeneinhalb Stunden lang. Ist Flavio nun ein Beispiel für gelungene Inklusion?

Seit Jahren geistert der Begriff durch die Bildungsdebatten. Inklusion, das ist das große Ziel, die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung zu beenden, ihnen "ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen einen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen" zu verschaffen. So steht es unter anderem in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet hat. Seitdem wurde viel diskutiert und gestritten, wie weit die Inklusion gehen kann; einzelne Bundesländer haben begonnen, die Idee in oft überstürztem Eifer in den Regelschulen umzusetzen und Kinder mit besonderem Förderbedarf gemeinsam mit allen anderen Schülern zu unterrichten.

Bald werden die ersten inklusiv beschulten Jugendlichen mit Handicaps nun die Schulen verlassen. Wie geht es weiter, fragen sie schon jetzt. Verbessert die Inklusion unsere beruflichen Aussichten? Verständliche Fragen, denn wer einmal das Gefühl hatte, dazuzugehören, will sich nie wieder ausschließen lassen.

Arbeitsplätze wie der von Flavio aber sind längst keine Regel in Deutschland, eher die große Ausnahme. Schließlich hat man für den Umgang mit behinderten Menschen über Jahrzehnte hinweg ein ausgeklügeltes Paralleluniversum geschaffen. Es gibt Sondereinrichtungen für die Besonderen, die sich ganz auf deren Bedürfnisse ausrichten: Behindertenwerkstätten nehmen Menschen mit geistigen Handicaps auf und qualifizieren sie für die Produktion in den Werkstätten. Wer körperlich und psychisch beeinträchtigt ist, wird einem Berufsbildungswerk zugewiesen. 52 gibt es davon in Deutschland. Sie bieten größtenteils staatlich geförderte Ausbildungen an. Schätzungsweise die Hälfte davon fallen allerdings in die Kategorie der Sonderberufe – mit stark veränderten Lehrplänen, weniger Theorie, dafür flexibleren Ausbildungszeiten und eher symbolischen Prüfungen. Anschlussfähig sind diese Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt meist nicht. Auch deshalb steigen die Mitarbeiterzahlen in den Behindertenwerkstätten weiter an.

Wer es mit einer inklusiven Gesellschaft ernst meine, sagt Rainer Schulz, Geschäftsführer des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB), der müsse bereit sein, sämtliche Strukturen, die bisher zur Ausgrenzung von behinderten Menschen geführt haben, radikal zu verändern. Seine Idealvorstellung: "Wir streben für jeden jungen Menschen eine Vollausbildung an, egal ob er ein Handicap mitbringt oder nicht." Während der Ausbildung müsse man sehen, wieweit der Einzelne den Anforderungen gerecht werden könne, und ihn so viel wie möglich unterstützen. "Gelder, die normalerweise in die Sondereinrichtungen gehen, müssen in die Berufsschulen und Betriebe fließen." Schulz fordert damit nicht weniger als einen Paradigmenwechsel, der alles Bestehende infrage stellt.

"Eine inklusive Berufsausbildung wird in letzter Konsequenz bedeuten, dass sich das gesamte institutionelle Gefüge verändern wird", sagt auch Martin Baethge, Präsident des Soziologischen Forschungsinstituts an der Universität Göttingen. "Auch die jetzigen Behinderteneinrichtungen müssen sich öffnen, wenn sie ihre Existenz sichern wollen." Baethge gehört zur Autorengruppe Bildungsberichterstattung, die an diesem Freitag die Ergebnisse des Nationalen Bildungsberichts 2014 vorstellt. Schwerpunkt: die inklusive Berufsausbildung. Baethge glaubt, dass sich nicht alle Politiker über diesen Bericht freuen werden. "Es gibt nach wie vor ganz unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie weit die Inklusion eigentlich gehen sollte. Da glaubt manch einer noch immer, es wäre mit der Einrichtung von Förderschulen getan."

Auch Dieter Euler, Professor am Institut für Wirtschaftspädagogik der Universität St. Gallen, macht sich wenig Hoffnung, dass schon in naher Zukunft in Deutschland vieles zu verändern sei. Auch wenn an Absichtserklärungen und Lippenbekenntnissen kein Mangel herrscht. So haben sich acht Bundesländer sowie die Agentur für Arbeit auf Initiative der Bertelsmann Stiftung zusammengeschlossen, um Lösungen für eine gerechtere und leistungsfähigere Berufsausbildung zu suchen. Dieter Euler hatte die Aufgabe, ein Positionspapier dazu zu erarbeiten. Eine der zentralen Aussagen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten keinen separierenden Maßnahmen oder Einrichtungen mehr zugewiesen werden. Ziel sollte immer eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf sein. Dafür müsse es mehr Berufsvorbereitung in den Schulen geben, und die Berufsschulen müssten die nötigen Ressourcen bekommen, damit sie auch Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ausbilden können. Zudem müssten sich deutlich mehr Betriebe für die Inklusion engagieren.

Die Bertelsmann Stiftung hat in dieser Woche die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von über 1.000 Betrieben vorgestellt. Sie sollten Auskunft geben, ob sie Jugendliche mit Behinderungen ausbilden oder nicht. Nur 24 Prozent gaben eine positive Antwort. Die Gründe für die Zurückhaltung: Zum einen bekomme man zu wenig Bewerbungen von Jugendlichen mit Handicaps, zum anderen seien die Anforderungen der Ausbildung oft zu hoch. 52 Prozent der Betriebe geben an, sie würden mehr behinderte Jugendliche ausbilden, wenn der Staat sie besser unterstützen würde. Die derzeitigen Förderungen werden als nicht ausreichend, intransparent und zu bürokratisch beurteilt.

Währenddessen verlassen Jahr für Jahr 50.000 Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf die Schulen. Bis zu 18.000 von ihnen landen in Berufsvorbereitungsmaßnahmen. 3.000 bis 4.000 erhalten zwar eine Ausbildung, schaffen es aber selten auf den ersten Arbeitsmarkt. Zwar verlieren die schulischen Förderdiagnosen mit Beginn der beruflichen Bildung ihre Gültigkeit. Es wird aber neu begutachtet, um zu entscheiden, welche Art von Unterstützung jemand erhält und ob er eher einen Platz in einer Werkstatt oder einem Berufsbildungswerk zugewiesen bekommt. Dieter Euler wäre es am liebsten, wenn man Jugendlichen keinen solchen Stempel mehr verpassen würde. "Diese Diagnosen haben immer mit bestimmten Zuschreibungen und Vorstellungen von Normalität zu tun", sagt er. Gerade bei lernbehinderten Jugendlichen wisse man inzwischen aber, dass eine Separation die Auffälligkeiten eher verstärke. Den Weg aus einer Behindertenwerkstatt zurück in den regulären Arbeitsmarkt fänden nur wenige. "Dabei ist die Heterogenität in den Werkstätten groß. Manche Mitarbeiter könnten an einem bestimmten Punkt ihrer Entwicklung möglicherweise doch noch eine Ausbildung schaffen", sagt Euler, "aber oft sind gerade sie dann die Leistungsträger in den Werkstätten, von denen man sich nur ungern trennt."

Die Elbe-Werkstätten in Hamburg haben schon nach neuen Wegen für ihre Mitarbeiter gesucht, als das Wort Inklusion in Deutschland noch niemand kannte. 3.000 Menschen mit Behinderung arbeiten dort. Rund 50 von ihnen haben wie Flavio Kwiatkowski die vierjährige Ausbildung zum Kita-Helfer gemacht und verbringen den Arbeitstag nun auf sogenannten "ausgelagerten Werkstattplätzen" in verschiedenen Kindergärten. Ausgebildet werden die Kita-Helfer in Kooperation mit einer Hamburger Fachschule, einen anerkannten Abschluss erwerben sie aber nicht. Deshalb dürfen sie auch keine pädagogischen Aufgaben, keine verantwortlichen Tätigkeiten übernehmen. Und trotzdem passiert viel mit ihnen, wenn sie merken, dass sie gebraucht werden. "Wir haben hier schon unglaubliche Entwicklungen erlebt", sagt die stellvertretende Kita-Leiterin Christiane Soltau und erinnert sich an die erste Kita-Helferin, die sie ausgebildet hat. Ein 19-jähriges Mädchen auf dem Entwicklungsstand einer 15-Jährigen, das so gut wie gar nicht lesen und schreiben konnte. Das habe sie zwar auch in der Kita nicht gelernt, sagt Soltau, dafür aber sei sie in anderen Dingen gewachsen. Heute ist das junge Mädchen von damals Mutter und steht auf eigenen Beinen. Vielleicht hätte sie sich das ohne die Arbeit in der Kita nie zugetraut.

Der Arbeitsmarkt brauche Nischen wie die in den Hamburger Kitas, sagt Rainer Schulz vom HIBB. "Denn wenn wir so weitermachen wie bisher, wird die Inklusion spätestens am Arbeitsmarkt scheitern." Die wachsenden Anforderungen in den Unternehmen sind mit den Bedürfnissen von behinderten Menschen weniger vereinbar denn je. Immer differenzierter und spezialisierter werden die Aufgaben, bei oft hoher psychischer Belastung. Platz für Hilfskräfte gibt es da kaum.

Flavio fällt es noch immer schwer, sich die Namen aller Kinder zu merken. Am Anfang hat er sich jeden Namen auf eine Liste geschrieben und versucht, sich das Gesicht dazu vorzustellen. Trotzdem passiert es ihm immer noch, dass er Kinder verwechselt. Die kichern dann nur und sagen: "So heiß ich doch gar nicht!" Die Unterschiedlichkeit werde für die Kinder zur Normalität, sagt Christiane Soltau. Die Kita-Helfer zeigten ihnen, dass jeder Mensch anders ist und jeder etwas anderes gut oder gar nicht kann. Für Rainer Schulz ist die Inklusion in der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt deshalb vor allem "ein großer Schritt für alle Menschen ohne Behinderung". "Die müssen einiges aushalten und sich mit Leuten auseinandersetzen, die sie bisher nicht mal wahrgenommen haben."

Nicht selten fängt das Aushalten also mit der Erkenntnis an, dass es Behinderte überhaupt gibt und dass sie Wünsche an ihr Leben haben, wie jeder andere auch.

Quelle: http://www.zeit.de/2014/25/inklusion-behinderung-arbeitsleben

Unter dem Motto „SOZIAL ist kein Sparmodell! – Sozialwirtschaft fördern. Gerechtigkeit leben. Teilhabe stärken.“ fand am 18. Juni 2014 zum sechsten Mal der Sozialgipfel im Plenarsaal des Thüringer Landtags statt.

Der Sozialgipfel bietet ein besonderes Forum, auf dem die Thüringer Sozialverbände Ihre Positionen  und Anforderungen an ein soziales Thüringen präsentieren und mit  Vertreter/innen der Fraktionen im Thüringer Landtag, des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, des Thüringer Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages diskutieren. Auch der Landesverband ISL in Thüringen e.V. gehörte gemeinsam mit dem Jenaer Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V. zu den eingeladenen Gästen. Alle Anwesenden erhofften sich konstruktive Gespräche und vor allem Ergebnisse.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert, welche noch einmal die Schwerpunkte des letzten Thüringer Sozialgipfels wie etwa soziale Teilhabe oder die Umsetzung bzw. Novellierung der UN-BRK aufgriff und anhand der Zahlen des aktuellen Sozialwirtschaftsberichts betonte, dass zwar in den einzelnen Bereichen der Inklusion, der Pflege und der Altersarmut noch einiges zu tun sei, man aber schon einige Fortschritte gemacht habe und man besonders im Vergleich zu den anderen Bundesländern stolz darauf sein könne, wie sozial Thüringen schon geworden sei.

Was das Thema Inklusion betrifft, sieht man es als sehr positiv an, dass es jetzt eine Verständigung über die Umsetzung der UN-BRK mit den Parteien und den Verantwortlichen gibt. Es fehlt jedoch an konkreten Fortschritten. Trotz Überarbeitung gibt es immer noch kein geltendes Gleichstellungsgesetz. Das außerparlamentarische Bündnis zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention fordert die Landesregierung in seinen regelmäßigen Sitzungen dazu auf, die im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen zügiger voranzubringen als bisher.

Es gibt noch keine sichtbaren, aus der UN-BRK hervorgehenden sofortigen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung seitens der Landesregierung. „Wenn die aus der UN-BRK geforderten Maßnahmen und Richtlinien nicht eingehalten werden, müssen wir bald mit Breitseiten von der UN rechnen“ so Maik Nothnagel Landesvorsitzender des SoVD und Landtagsabgeordneter der LINKEN.

Die Meinungen der Gäste waren während der Beiträge und auch in der anschließenden Podiumsdiskussion von starker Kritik an der Landesregierung geprägt. Man forderte deshalb konkrete Lösungen und weniger falsche Versprechungen. Bis zum nächsten Sozialgipfel 2016 möchte man vor allem konkrete Ergebnisse und nicht nur graue Theorien in der Thüringer Sozialwirtschaft sehen.

Empowerment Erfurt Foto: Peter Marx

Bunt ging es am Wochenende in der barrierefreien Begegnungsstätte am Luisenpark der Lebenshilfe e.V. in Erfurt bei der zweiten Empowerment-Schulung "Stärker werden und etwas verändern!" zu. Dabei wurde klar: "Empowerment ist nicht nur erlernbar, sondern macht auch Spaß". Zum Abschluss des ersten von vier Seminaren in Erfurt entwickelten die TeilnehmerInnen konkrete Projekte, die sie in den nächsten Monaten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voran treiben werden.

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projektes der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) "Partizipation durch Empowerment" wurden schon in den vergangenen Monaten Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen aus verschiedenen Bundesländern geschult.

Ziel dabei war es neben der Stärkung der einzelnen TeilnehmerInnen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anzutreiben. "In Artikel 4 der UN-BRK ist klar geregelt, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen bei der Entwicklung von Gesetzen und Initiativen, die behinderte Menschen betreffen, zu beteiligen sind. Damit dies auch wirkungsvoll geschehen kann, müssen behinderte und chronisch kranke Menschen auch geschult werden. Denn viel zu oft finden Veranstaltungen und Entscheidungen noch ohne die Beteiligung behinderter Menschen statt oder geschieht dies nur pro forma", erklärte Ottmar Miles-Paul, der die Schulungen zusammen mit der Empowerment- und Diversity- Trainerin Eileen Moritz leitet.

Bei einem ersten Zusammentreffen mit dem Thüringer Landesbehindertenbeauftragten Dr. Paul Brockhausen, der als Gast für die Empowerment-Schulung in Erfurt eingeladen war, wurde es für die TeilnehmerInnen gleich ernst. Ihre Aufgabe war es, den Besuch und das Gespräch mit dem Landesbehindertenbeauftragten entsprechend vorzubereiten, selbst zu moderieren und ihm Fragen zu stellen. "Ich habe mich sehr wohl gefühlt. Ich wurde am Eingang gut empfangen und in den Seminarraum begleitet. Ich erlebte eine spannende und engagierte Diskussion", so das Resümee des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen nach dem Besuch der Schulung.

Für Jürgen Schmidt war es ein Sprung ins kalte Wasser. Dem Vorsitzenden des Behindertenverbandes des Kreises Schmalkalden-Meiningen kam nämlich die Aufgabe zu, die Veranstaltung mit dem Landesbehindertenbeauftragten zu moderieren. Eine Stunde lang sorgte er dafür, dass die Diskussion geordnet ablief, die TeilnehmerInnen sich und ihre Anliegen in einer Vorstellungsrunde präsentieren und ihre Fragen stellen und natürlich, dass der Landesbehindertenbeauftragte über seine Arbeit und Ziele berichten konnte. Wie geplant verabschiedete er den Landesbehindertenbeauftragten pünktlich um 16 Uhr mit einem kleinen Gastgeschenk. "Wir wollen Sie zwar nicht bestechen, aber wir versuchen es trotzdem", wie man scherzhaft sagte als man Dr. Paul Brockhausen eine Flasche Sekt als Dank übergab.

In der Auswertung der Diskussion machte Dr. Brockhausen deutlich, wie wichtig es ist, dass auch behinderte Menschen, die beispielsweise eine Sprachbehinderung haben und Assistenz brauchen, selbst Verantwortung übernehmen können und wie Jürgen Schmidt beispielsweise eine Veranstaltung moderieren. Auf die Frage, wie die TeilnehmerInnen der Schulung den Landesbeauftragten unterstützen können, betonte Dr. Paul Brockhausen, dass ihm wichtig sei, dass er Rückmeldungen bekomme, was vor Ort laufe bzw. nicht laufe und dass man sich an sein Büro wenden könne, wenn es Probleme in Thüringen gibt. Das abschließende Gruppenfoto mit dem Landesbehindertenbeauftragten durfte natürlich nicht fehlen.

Die Empowerment-Schulung in Erfurt stellt die zweite einer Reihe von Empowerment-Schulungen für verschiedene Regionen in Deutschland dar. Während die erste Schulung für behinderte und chronisch kranke Menschen aus Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nun auch läuft, kann man sich derzeit noch bis 18.August noch für die dritte Schulung in Erfurt für behinderte und chronisch kranke Menschen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen bewerben. Die Ausschreibungen für die weiteren Schulungen für die restlichen Bundesländer folgen in den nächsten Wochen und werden auf der Internetseite des Projektes veröffentlicht.

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