Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat Ihren Ursprung in Amerika, sie ist eine europaweite sowie weltweite Organisation und seit 1996 ebenfalls organisiert in Thüringen tätig. Durch den Bundesverband „Selbstbestimmt Leben“ wird der Landesverband im Weltverband „Disable Poeple International“ vertreten.

Der Landesverband „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ in Thüringen e.V. wurde 1995 von Menschen mit Behinderung gegründet, die sich seit vielen Jahren in der emanzipatorischen Behindertenarbeit engagiert haben. Wir vertreten die Interessen der behinderten und nichtbehinderten BürgerInnen und unterstützen den Aufbau eines Netzes von Beratungsstellen, die von Behinderten selbst betrieben werden und nach den Grundsätzen des „Peer Counseling“ arbeiten.

Peer Counseling bedeutet : Selbst Betroffene sind Experten in eigener Sache, auf Grund der eigenen Erfahrungen wissen wir, wieviel Mut, Selbstbewußtsein und Zähigkeit Betroffene brauchen, um ihre Rechte durchsetzen zu können.

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung versteht sich als Bürgerrechtsbewegung behinderter Menschen und orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der internationalen „Independent Living Bewegung“. Wir wenden uns gegen Diskriminierung und fordern mehr Selbstbestimmung und Chancengleichheit, denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wir sind eine Lobby, in der sich betroffene Menschen selbstvertreten und mehr Einfluß auf die Politik und auf das Bild ausgegrenzter Menschen in der Gesellschaft zu gewinnen.

Was wollen wir?

Das Leben behinderter Menschen in Deutschland ist oft von Abhängigkeit und Fremdbestimmung u.a. durch Behörden, Institutionen, Dienstleistungsanbieter ... geprägt. Grundrechte und Grundbedürfnisse müssen mühsam erkämpft werden. Behinderung ist nicht nur ein Thema der Sozial- und Gesundheitspolitik, sondern auch eine Frage der Menschenrechte. Wir treten für das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen mit größtmöglichen Wahlmöglichkeiten und für die Gleichstellung Behinderter in allen Bereichen des Lebens ein.

Deshalb machen wir uns stark: gegen Diskriminierung jeder Art, für durchsetzbare Gleichstellungsbestimungen, gegen eine einseitige – medizinische – Denkweise über Behinderung, gegen allgemeine Ausgrenzung und Aussonderung, gegen eine Dominanz der nichtbehinderten „Profis“ in den Behindertenorganisationen, für Dienstleistungen die von behinderten Menschen selbst kontrolliert und bestimmt werden ...

Was bedeutet Selbstbestimmung?

Selbstbestimmtes Leben bedeutet nach den Kriterien der internationalen Behindertenbewegung die “Kontrolle über das eigene Leben, die auf der Wahl von akzeptablen Möglichkeiten basiert”. Daraus ergeben sich folgende sechs Grundsätze der internationalen Selbstbestimmt Leben Bewegung:

  • Anti-Diskriminierung und Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen.
  • Entmedizinisierung von Behinderung
  • Nicht-Aussonderung (Inklusion) und damit größtmögliche Teilhabe in der Gemeinschaft
  • Größtmögliche Kontrolle über die eigenen Organisationen
  • Größtmögliche Kontrolle über die Dienstleistungen für Behinderte
  • Peer Counseling und Peer Support als Schlüssel zur Ermächtigung Behinderter

Selbstbestimmung bedeutet: Menschen mit Behinderung sollen in allen Bereichen ihres Lebens selbst entscheiden können, wie sie leben. Einige Beispiele dazu:

  • Sie sollen selbst entscheiden können, wo und mit wem sie zusammen wohnen.
  • Sie sollen selbst entscheiden können, wo sie zur Schule gehen und mit wem sie gemeinsam lernen wollen.
  • Sie sollen selbst entscheiden, welchen Beruf sie erlernen wollen.
  • Sie sollen selbst entscheiden, wo und mit wem sie ihre Freizeit verbringen.
  • Sie sollen selbst entschieden, ob sie eine Familie gründen und Kinder bekommen möchten.
  • Sie sollen selbst entscheiden, wie sie im Altern leben wollen.
  • Sie sollen selbst entscheiden können, wer ihnen dabei hilft.

Unter Selbstbestimmt Leben wird auch oft verstanden, so zu leben zu können, wie Menschen ohne Behinderung. Nicht mehr und nicht weniger Rechte und Chancen haben als andere Menschen. Ein Mensch ohne Behinderung kann selbst entscheiden, welche Arztpraxis er aufsucht. Ein Mensch, der einen Rollstuhl benutzt ist auf Ärzte angewiesen, die eine barrierefreie Praxis haben. Er kann also nicht selbst entscheiden, ob der ärztliche Angebot für ihn das richtige ist oder nicht.

Viele Menschen mit Behinderung benötigen Unterstützung für einen oder mehrere dieser Lebensbereiche. Einige wenige Menschen mit Behinderung brauchen in vielen Bereichen umfangreiche Hilfen, damit sie selbstbestimmt leben können.

Selbstbestimmung wird oft mit Selbstständigkeit zu verwechselt. Deshalb hier einmal ein Beispiel: Wenn ein Mensch Unterstützung bei der Fortbewegung benötigt, kann er sich mit einem Rollstuhl vielleicht allein und damit selbstständig fortbewegen. Wenn er trotz Rollstuhl seine Wohnung nicht verlassen kann oder beim Einkaufen nicht in die Regale kommt, kann er allein kaum selbstbestimmt leben. Wenn er sich eine andere Wohnung sucht oder mit Assistenz die Wohnung verlässt, steigert er die Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Er kann dann zum Beispiel selbst darüber entscheiden, wo und was er einkauft, obwohl er das nicht selbstständig (ohne Hilfe anderer Menschen) erledigen kann. Selbstbestimmung ist also auch möglich, wenn ein Mensch von der Hilfe andere Menschen abhängig ist und diese nutzen kann. Die entscheidende Frage ist dabei, wer wem sagt, was wann und wie getan wird.

Selbstbestimmung ist eine wesentliche Grundbedingung für Inklusion bzw. für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Fremdbestimmung dagegen ist, wenn anderen Menschen über Menschen mit Behinderung in den oben genannten Fragen entscheiden, ohne sie in diese Entscheidung einzubeziehen. Fremdbestimmung verstößt dagegen gegen Menschenrechte.

Die Satzung des Vereins finden sie hier.